Hildesheim.
Kapitalgesellschaften und ins Handelsregister eingetragene Personengesellschaften müssen seit Beginn dieses Jahres bei geschäftlichen E-Mails die gleichen Formvorschriften beachten wie bei Geschäftsbriefen.
Darauf weist die Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen hin.
Demnach könnte die neue Regelung zu einer Abmahnwelle führen, sofern sich Unternehmen nicht an die Regeln halten.
Mit der neuen gesetzlichen Regelung werden konventionelle postalische Schreiben und elektronische Korrespondenz grundsätzlich als gleichwertig betrachtet.
Als Geschäftsbriefe gelten Schreiben mit Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder ähnlichen Inhalten.
apm