Heimliche Vaterschaftstests dürfen nicht vor Gericht verwendet werden – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Karlsruhe./Hildesheim.

Heimliche Vaterschaftstests dürfen auch künftig nicht vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht heute vormittag.

Zugleich forderten die Karlsruher Richter die Bundesregierung auf, bis Ende März 2008 ein Gesetz zu erlassen, das zweifelnden Vätern die Feststellung der Vaterschaft einfacher macht.
Ausgangspunkt war die Verfassungsbeschwerde eines Niedersachsen gewesen. Nachdem der Mann nach der Geburt seiner Tochter im Jahr 1994 die Vaterschaft zunächst anerkannt hatte, holte er im Jahr 2002 einen heimlichen Test ein. Dem Untersuchungsergebnis nach konnte er nicht der biologische Vater des Kindes sein.

Seine Klage zur Anfechtung der Vaterschaft war vom Amtsgericht Hildesheim, dem Oberlandesgericht Celle und dem BGH abgewiesen worden.

cly

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