HIldesheim.
Die Arbeitsagentur Hildesheim weist darauf hin, dass die Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld I für Arbeitnehmer ab 50 Jahren weiterhin unverändert ist. Die von der Bundesregierung angekündigte Verlängerung der Bezugsdauer für ältere Arbeitslose sei noch nicht beschlossen, so dass die Arbeitsagentur nach den derzeit geltenden Bestimmungen entscheiden müsse, so Hildegard Happach, Vorsitzende der Geschäftsführung der Hildesheimer Arbeitsagentur.
Wer bis zum Inkrafttreten des veränderten Gesetzes zur Bezugsdauer des ALG I den Anspruch auf entsprechende Zahlungen verliert, der muss umgehend einen Antrag auf Leistungen auf ALG II beim Job-Center stellen, das entsprechende Leistungen nicht rückwirkend bezahlt werden.
apm