Verfassungsbeschwerde wird nicht angenommen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Kreis Hildesheim.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde des Paares Gazale Önder und Ahmet Siala sowie ihrer minderjährigen Kinder nicht zur Entscheidung angenommen. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dies bereits am 21. Februar einstimmig beschlossen. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Der Göttinger Anwalt des Paares hatte gegen den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. Dezember 2006 und gegen die Wiedereinreiseverweigerung hinsichtlich der Frau Önder und zwei ihrer Kinder beim Verfassungsgericht Beschwerde eingereicht.

Das Rechtsschutzverfahren gegen den Landkreis auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist damit endgültig rechtskräftig abgeschlossen.

Gazale Önder wurde vor zwei Jahren in die Türkei abgeschoben.


vr

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