Karlsruhe.
Die Initiative „Menschen für Menschen - Solidarität und Bleiberecht Hildesheim“ hat die Ablehung der Verfassungsbeschwerde im Fall Gazale Salame kritisiert.
Andreas Vasterling von der Initiative geht davon aus, dass es sich um eine politische Entscheidung handelt.
Gazale Salame darf demnach nicht nach Deutschland zurückkehren.
Die Anwälte überlegen derzeit eventuell vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
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