Hannover.
Die Arbeiterwohlfahrt Niedersachsen hat sich im Streit um den Verkauf des Landeskrankenhauses Hildesheim an die Vergabekammer Lüneburg gewandt.
Die Vergabekammer ist die erste Gerichtsinstanz bei Rechtsstreitigkeiten um öffentliche Ausschreibungen.
Volker Gause, Leiter der Vergabekammer, bestätigte gegenüber Radio Tonkuhle den Eingang des Widerspruchs der AWO im Sozialministerium. Die Vergabekammer hat jetzt fünf Wochen Zeit in dem Fall zu entscheiden.
Die AWO war beim Gebot für das Landeskrankenhaus Hildesheim dem Schweizer Krankenhauskonzern AMEOS unterlegen.
Sollte die Vergabekammer zugunsten der AWO entscheiden, erwartet die AWO eine erneute Ausschreibung und plant auf Schadensersatz zu klagen.
vol / apm