Göttingen.
Der Prozessauftakt in der sogenannten Pecunia- Affäre vor dem Landgericht Göttingen hat wenig Neues ergeben.
Nach Verlesen der Anklageschrift wurden die Eckpunkte der Spendenzusage im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf der Stadtwerke Hildesheim erörtert.
Oberbürgermeister Kurt Machens sagte in einer ersten Einlassung, der Vorwurf der Vorteilsannahme gehe ins Leere. Er sei zum damaligen Zeitpunkt gerade wiedergewählt worden und habe sich um seine Popularität keine Sorgen machen müssen.
Machens- Verteidiger Michael Fastabend sagte gegenüber Radio Tonkuhle, dass Machens den Fall glaubwürdig dargestellt habe, so wie er es auch ihm immer dargestellt habe. Machens habe kein kriminelles Unrecht, eher marktpolitische Ungeschicklichkeiten getan, so Fastabend weiter.
Am Freitag wird das Verfahren mit der Einlassung des ehemaligen Stadtwerke- Vorstands Wolfgang Staudinger fortgesetzt.
vr/ kh