Hannover.
Der Versuch des unterlegenen Kaufinteressenten für das Landeskrankenhaus in Hildesheim, der Arbeiterwohlfahrt (AWO), das Bieterverfahren anzufechten, ist am Mittwoch fehlgeschlagen.
Die AWO hatte einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Landes eingereicht.
Der sei als unzulässig abgewiesen worden, sagte ein Sprecher des Sozialministeriums.
Die AWO hatte vermutet, dass das Gebot des Schweizer Klinik-Konzerns AMEOS ähnlich wie in Osnabrück zu spät eingereicht wurde.
Dort hatte das Bistum als zweiter Bieter geklagt und den Zuspruch erhalten.
vol