Bundesverwaltungsgericht lehnt Revision im Prozess um Schacht Konrad ab – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Leipzig.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Weg für die Einlagerung von Atommüll in das frühere Eisenerzbergwerk Schacht Konrad bei Salzgitter freigemacht.
Die Richter wiesen am Dienstag die Beschwerden von Kommunen und einem Landwirt gegen zuvor ergangene Beschlüsse ab.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte, gesetzliche Zulassungsgründe für eine Revision lägen nicht vor.
Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) begrüßte die Leipziger Entscheidung.

Nachdem juristisch nun Klarheit bestehe, solle der Ausbau von Schacht Konrad zum Endlager zügig beginnen.
Laut Genehmigung dürfen in Konrad bis zu 303.000 Kubikmeter schwach und mittelradioaktive Abfälle eingelagert werden.

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