Angeklagter im Nadine-Prozess ist nicht der leibliche Vater – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Der 32-jährige Mann, der sich vor dem Landgericht Hildesheim wegen des Todes der kleinen Nadine aus Gifhorn verantworten muss, ist nicht der leibliche Vater des Mädchens. Das bestätigte am Dienstag ein Rechtsmediziner, der vom Gericht gehört wurde. Der Verteidiger des Mannes hatte am Montag einen Antrag auf Haftentlassung für seinen Mandanten gestellt. Aus dem medizinischen Gutachten ergibt sich nun eine neue Situation.

Der 32-Jährige habe Nadine vermutlich Prellungen und Verbrennungen zugefügt und ihr nicht genug zu essen gegeben, weil er vermutet habe, dass das Mädchen nicht sein leibliches Kind sei, sagte der Staatsanwalt. Zeugen gibt es dafür allerdings nicht. Während des Prozesses hatten Nachbarn lediglich berichtet, dass sie das Kind nur selten gesehen hätten.
Die Eltern hatten bisher jede Verantwortung am Tod ihrer Tochter bestritten.

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