Nadine-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Im Prozess um den Tod der kleinen Nadine aus Gifhorn hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag achteinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Die Anklage sah es als erwiesen an, dass sich der 32-Jährige der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht habe. Mit seinen Übergriffen auf Nadine habe der Angeklagte Macht gegenüber seiner Frau demonstrieren sollen, weil er nicht der leibliche Vater des Mädchens war.

Für die 30 Jahre alte Mutter des Mädchens forderte der Staatsanwalt ein Jahr Haft auf Bewährung. Sie wird beschuldigt, den Misshandlungen ihrer Tochter tatenlos zugesehen zu haben. Die Eltern beteuern, Nadine sei 2003 als Zweieinhalbjährige nach einem Sturz aus dem Hochbett gestorben. Aus Angst vor dem Jugendamt hätten sie die Kleine heimlich im Harz begraben und den Tod jahrelang verschwiegen. Die Leiche von Nadine wurde nicht gefunden.

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