Hildesheim.
Stalking wird jetzt mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Seit 31. März gibt es ein verändertes Gesetz, dass Opfer von Belästigungen besser schützen will.
Opfer können sich schützen, indem sie ihren Verfolgern direkt die Möglichkeit der Kontaktaufnahme verweigern. Das sagte der Präventionsbeauftragte der Polizei Hildesheim, Clemens Rumpf, im Tonkuhle-Gespräch. Er empfehle, ein einmaliges klärendes Gespräch mit dem Täter zu führen und alles weitere danach zu ignorieren. Opfer sollten zur Beweisaufnahme einen Anrufbeantworter nutzen und Tagebuch führen.
cly/vol