Hildesheim.
Das Landgericht Hildesheim hat am Dienstag einen Drogenschmuggler zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Dem 50-jährigen Holländer wird zu Last gelegt im März dieses Jahres 20 Kilo Marihuana mit einem Marktwert von 80.000 bis 100.000 Euro von Rotterdam nach Deutschland geschmuggelt zu haben.
Das Strafmaß für "Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge" beträgt 2 bis 15 Jahre. Trotz der erheblichen Menge setzte die Richterin das Strafmaß auf viereinhalb Jahre fest. Für ihn spräche, dass er geständig und in Deutschland nicht vorbestraft sei, begründete die Richterin ihr Urteil.
vr