Kreis Hildesheim.
Hundeshalter müssen ihre Hunde bis zum 15 Juli anleinen.
Das sehen das Niedersächsische Waldgesetz und die Landschaftsordnung vor.
Streunende oder tobende Hunde stören die Brut von Wiesenbrütern, Rehwild und Feldhasen.
Der Landkreis Hildesheim weist darauf hin, dass bei Verstößen gegen die Vorschrift Bußgelder bis 5.000 Euro verhängt werden können.
Bei der Mahd größerer Flächen ist darauf zu achten, dass die Flächen von innen nach außen gemäht werden.
apm