Kreis Hildesheim.
Der Niedersächsische Flüchtlingrat hat den Landkreis aufgefordert, die vor zwei Jahren in die Türkei abgeschobene Kurdin Gazale Salame zu einem dreimonatigen Besuch nach Deutschland einreisen zu lassen.
Das sei trotz des Gerichtsverfahrens über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung möglich, so die Ärztin Gisela Penteker vom Vorstand des Flüchtlingsrates am Freitag. Gemeinsam mit Salames Rechtsanwältin Schäfer forderte Penteker den Landkreis auf, die Streichung der Wiedereinreise-Sperre für Salame aus dem Ausländerzentralregister zu beantragen. Dann könne die Deutsche Botschaft ein Besuchsvisum ausstellen.
Der Landkreis hatte die damals schwangere Salame und ihre jüngste Tochter im Februar 2005 abgeschoben. Mehrere Initiativen kämpfen seitdem für eine Rückkehr der Kurdin nach Deutschland.
cly