Hannover/ Braunschweig.
Nach der fristlosen Kündigung einer katholischen Religionslehrerin durch das Bistum Hildesheim prüft die Landesschulbehörde nun, ob die Gesamtschule ihre Kompetenzen überschritten hat. Das sagte der Sprecher des niedersächsischen Kultusministerium, Georg Weßling, im Tonkuhle-Gespräch.
Das Bistum hatte die Religionslehrerin entlassen, weil sie an ihrer Schule in Braunschweig neben katholischer Religion auch anderen Unterricht gab. Das soll auf Bitten des ehemaligen Schulleiters geschehen sein. Der Arbeitsvertrag der Lehrerin bestand aber nicht mit der Schule, sondern mit dem Bistum Hildesheim. Daher hätten Änderungen in Rücksprache mit dem Bistum geschehen müssen.
Das Bistum, welches für die Entsendung der Lehrerin an die Schule die Personalkosten vom Land erstattet bekommt, zog mit der Kündigung die Konsequenz. Die Landesschulbehörde als eigentlich Geschädigte prüft nun, ob die Schulleitung ihre Kompetenzen überschritt. In diesem Fall wäre sie auch zu belangen. Die Kündigung hatte zu Protesten bei der Lehrerschaft geführt.
cly