Göttingen.
Die Richter um den Vorsitzenden Dr. Karl-Heinz Matthies, die Staatsanwaltschaft sowie der Verteidiger von Oberbürgermeister Kurt Machens haben sich im Anschluss an den Prozesstag am gestrigen Donnerstag zu einem sogenannten Rechtsgespräch gertoffen. Darin soll die Möglichkeit besprochen worden sein, im weiteren Prozessverlauf die Untersuchung auf den Straftatbestand der Untreue zu beschränken. Das äußerte Machensverteidiger Fastabend gegenüber Prozessbeobachtern.
Gericht und Staatsanwaltschaft wollten nichts über den Inhalt des Rechtsgesprächs preisgeben. Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Revisionsurteil auf eine Berücksichtigung der Straftatbestände Bestechlichkeit und Vorteilsannahme hingewiesen.
kh