Hildesheim/ Göttingen.
Auch die Neuauflage des Pecunia-Prozesses um Oberbürgermeister Kurt Machens könnte bald beendet sein: Das Landgericht Göttingen rechnet heute mit den Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft.
Auf Anfrage von Tonkuhle erklärte Staatsanwalt Dr. Reiner Gundlach, er werde einer Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf der Untreue wahrscheinlich zustimmen. Ob es zu der von Gundlach dafür geforderten Einigung mit Machens auf einen Rahmen für das Strafmaß gekommen ist, kommentierte Gundlach nicht. Nach den heutigen Plädoyers könnte am nächsten Donnerstag (12.) das Urteil gesprochen werden.
Der Prozess um eine mögliche Vorteilsannahme im Zusammenhang mit dem Anteilsverkauf der Stadtwerke Hildesheim wird ein zweites Mal verhandelt, weil der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Freisprüche des Landgerichts Hildesheim kassiert hatte.
cly