Göttingen./Hildesheim.
Im Pecunia-Prozess um Oberbürgermeister Machens haben heute vor dem Landgericht Göttingen die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung ihre Plädoyers gehalten.
Oberstaatsanwalt Dr. Reiner Gundlach forderte als Strafmaß für Machens sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Untreue. Zudem solle der Oberbürgermeister eine Bewährungsauflage von 10.000 Euro zahlen. Machens hatte zu Beginn des Prozesstages eine Erklärung abgegeben. Darin betonte er, er werde die Entscheidung der Kammer in jedem Fall akzeptieren. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Das Urteil fällt wahrscheinlich am Donnerstag nächste Woche.
cly