Göttingen./Hildesheim.
Im Pecunia-Prozess um den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens wollen die Richter am Landgericht Göttingen heute das Urteil fällen. Dabei geht es um die Frage, ob Machens über seinen Verein „Pecunia non olet“ Geld veruntreute, das der Stadt hätte zukommen müssen.
Den Vorwurf der Bestechlichkeit hatte die Kammer Ende Juni fallen gelassen: Für sie war nicht ersichtlich, dass die THÜGA-RUHRGAS-Spende an den Verein die Entscheidung beim Teilverkauf der Stadtwerke beeinflusste.
In ihrem Plädoyer hatte die Anklage vergangene Woche sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Auflage von 10.000 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
cly