Göttingen./Hildesheim.
Die Richter am Landgericht Göttingen haben den Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens wegen Untreue zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Außerdem soll Machens eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Weil die Strafe bei unter einem Jahr liegt, kann der Oberbürgermeister weiter im Amt bleiben. Die Kammer folgte mit ihrem Urteil weitgehend der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sechs Monate Bewährung wegen Untreue gefordert und eine Bewährungsauflage von 10.000 Euro.
Die Prozesskosten muss Machens selber tragen.
cly