Hildesheim.
Oberbürgermeister Kurt Machens wird Revision gegen den Urteilsspruch im Pecunia-Prozess einlegen. Das erklärte Machens auf der heutigen Ratssitzung. Sein Anwalt habe ihm zu diesem Schritt geraten, um eine rechtlich verbindliche schriftliche Urteilsbegründung zu erhalten.
Der Pecunia-Prozess war auf Antrag der SPD auf die Tagesordnung des Rats gesetzt worden. Machens bekannte sich zu gemachten Fehlern bei der Verteilung der eingeworbenen Gelder. Es sei aber festzustellen, dass die Anwerbung der Mittel nicht zu beanstanden sei. Das hätten die Landgerichte in Hildesheim und Göttingen bestätigt. Machens war letzte Woche zu einer Bewährungsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden.
Von Seiten einiger Ratsmitglieder wurde Kritik an Machens geäußert. SPD-Fraktionsschef Dr. Hartmut Häger kündigte an, man werde darauf achten, ob Machens Konsequenzen aus dem Urteil ziehe und forderte dessen Einsicht. Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Dr. Ulrich Kumme mahnte an, das Vertrauen zwischen Rat und Oberbürgermeister sei in Mitleidenschaft gezogen worden. Mitglieder des Bündnis! beurteilten die Kritik indessen als Effekthascherei.
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