Hildesheim.
Die Staatsanwaltschaft wird keine Revision im Pecunia-Fall einlegen, das sagt der Hildesheimer Staatsanwalt Klaus Kukla auf Anfrage von Tonkuhle. Machens habe von einem ihm zustehenden Rechtsmittel Gebrauch gemacht, damit sei zu rechnen gewesen. Jegliche Aussagen über weiteren Verlauf noch nicht möglich, so Kuckla weiter. Der Oberbürgermeister hatte sich auf der Ratssitzung am Montag in Bezug auf das Urteil zu gemachten Fehlern bekannt. Die Landgerichte in Hildesheim und Göttingen hätten jedoch bestätigt, dass die Anwerbung der Mittel nicht zu beanstanden sei.
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