Hildesheim.
Das Landgericht Hildesheim hat am Donnerstag den wegen Mordes an seiner Frau angeklagten Schlachter aus Uetze zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft ausgeschlossen.
Der 38-Jährige hatte seiner Frau nach einem Streit mit einem Bolzenschussgerät in den Kopf geschossen. Die 42-Jährige starb wenige Tage danach an den Folgen der Verletzung. Laut dem Gericht habe der Angeklagte die Tat geplant und weder Reue noch Bedauern erkennen lassen. Der 38-Jährige hatte während des Prozesses die zwei tödlichen Schüsse eingeräumt. Er war bereits 2006 neun Monate inhaftiert, weil er seine Frau schwer misshandelt hatte.
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