Auch zweiter Anwalt reicht in Nadine-Prozess Revisionsbegründung ein – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Der Fall Nadine wird jetzt noch einmal vom Bundesgerichtshof geprüft.

Wie der Sprecher des Landgerichts Hildesheim, Jan-Michael Seidel, auf Anfrage von Tonkuhle sagte, habe heute auch der zweite Anwalt des verurteilten Vaters den Revisionsantrag begründet. Der Bundesgerichtshof soll nun prüfen, ob das Urteil irgendwelche Rechtsfehler – etwa in der Beweisführung – enthält. Das Verfahren an sich sei nicht in Frage gestellt worden, so Seidel. Die Überprüfung kann unter Umständen einige Monate dauern", sagte Seidel. "Bei einer Wiederaufnahme können nachträglich neue Beweise vorgelegt werden."

Nadines Vater war im Mai wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

cly

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