Hildesheim/Gifhorn.
In den Prozess um die verstorbene Nadine aus Gifhorn ist erneut Bewegung gekommen. Grund ist das medizinische Gutachten zum Todeszeitpunkt des Kindes. Das Mädchen war nach Meinung des Landgerichts Hildesheim vom Ziehvater so schwer misshandelt worden, dass es im Januar 2002 mit kaum 15 Monaten starb. Der 32-Jährige wurde im Mai zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Jetzt liegt das Gutachten der Ärzte zum Todeszeitpunkt vor. Darin wird "ein mittleres wahrscheinliches Alter zum Zeitpunkt des Todes von zwei Jahren" angegeben.
Die Eltern Nadines hatten im Prozess gesagt, dass Kind sei 2003 im Alter von zwei Jahren und drei Monaten an den Folgen eines Sturzes von einem Hochbett gestorben. Theoretisch stütze das Ergebnis die Aussage der Eltern, doch Michael Ebeling, der Anwalt des Angeklagten, äußerte sich gegeüber Tonkuhle vorsichtig und will zunächst den Entscheid über die Revision beim Bundesgerichtshof abwarten. Das dauere drei bis vier Monate. Erst wenn das Verfahren neu aufgerollt würde, könnten neue Erkenntisse verwendet werden, so der Rechtsanwalt.
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