Hildesheim.
Rainer Lobschat, Verteidiger des wegen Mordes an seiner Ex-Freundin zu einer lebenslangen Haft verurteilten Markus N., hat Revision gegen das Urteil angekündigt. Gegenüber Radio Tonkuhle nannte Lobschat die Revisionsgründe:
Lobschat will in der Revision die Mordmerkmale Arg- und Wehrlosigkeit überprüfen lassen.
Außerdem soll der Bundesgerichtshof die Schuldfähigkeit des Angeklagten überprüfen.
Markus N. war gestern (DI) zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, weil er seine Ex-Freundin auf offener Straße erstochen hatte. Das Gericht bewertete die Tat als heimtückischen Mord.
apm