Peine.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Beschwerdenantrag des Peiner Büromöders abgelehnt. Diese Entscheidung sei unanfechtbar, heißt es zum Abschluss der Begründung.
Das Landgericht Hildesheim hatte den 38-Jährigen im November zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung wegen besonderer Schwere der Schuld verurteilt. Im Juni des vorigen Jahres hatte er seine 41 Jahre alte Ehefrau im Büro des Roten Kreuzes in Peine brutal mit einem Messer getötet und sich nach zehn Tagen Flucht bei der Polizei in Westerstede gestellt.
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