Hildesheim.
Einer EU-Richtlinie zur Beförderung von Rollstuhlfahrern wird derzeit auch beim Stadtverkehr Hildesheim größere Aufmerksamkeit geschenkt. Das Gesetz aus dem Jahr 2005 besagt, dass ein spezieller Transportplatz für Rollstuhlfahrer im Fahrzeugschein des Busses ausgewiesen sein muss. Wie die meisten Busse, verfügt auch der Stadtverkehr Hildesheim nur über einen dieser Plätze, das bestätigte Hartmut Schutte, Abteilungsleiter im Fahrdienst, auf Anfrage von Tonkuhle. Folglich könne nur ein Rollstuhlfahrer pro Fahrt mitgenommen werden. Ein zweiter müsste auf den nächsten Bus warten.
Obwohl Fälle dieser Art in Hildesheim selten seien, würde das Thema derzeit diskutiert, so Schutte. Die Richtlinie hatte bereits in Hannover für Diskussionen gesorgt, meldete die Hannoversche Allgemeine Zeitung.
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