Hildesheim.
Das Urteil im „Fall Nadine“ ist rechtskräftig, das teilte das Landgericht Hildesheim am Donnerstag mit. Damit wird die Revision, die von der Verteidigung an den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe eingereicht worden war, verworfen. Als Grund für die Abweisung gab der Bundesgerichtshof an, dass sich kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe.
Die Angeklagten waren wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren beziehungsweise einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
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