Lüneburg entscheidet negativ im Fall Siala – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Lüneburg./Hildesheim.

Ahmed Siala darf voraussichtlich nicht in Deutschland bleiben.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat heute negativ über die Aufenthaltserlaubnis des Kurden entschieden. Damit gibt es dem Landkreis Recht, der auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover Beschwerde eingelegt hatte. Sialas Ehefrau Gazale war vor zwei Jahren abgeschoben worden, nachdem Siala seine Aufenthaltserlaubnis verloren hatte und der Schutz durch die Ehe erlosch. Flüchtlingsverbände und die Kirchen kämpfen seitdem für Gazales Rückkehr nach Deutschland. Kai Weber vom Niedersächsischen Flüchtingsrat zeigte sich erschüttert über das Urteil. Es sei zutiefst menschenverachtend, Personen in ein Land zu verweisen, mit dem sie nie zu tun hatten. Vor weiteren Reaktionen warte man die schriftliche Begründung ab, so Weber weiter.

cly/vol