Siala will weiter für Bleiberecht kämpfen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Lüneburg.

Trotz des gestrigen Beschlusses des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, nach dem er kein Aufenthaltsrecht erhalten soll, will der 28-Jährige Ahmed Siala weiter kämpfen.
Er gehe in Revision, kündigte Siala an.

Das Gericht hat seine negative Entscheidung damit begründet, dass Siala Türke ist und kein staatenloser Kurde, wie er als Sechsjähriger bei seiner Flucht aus dem Libanon nach Deutschland vor 22 Jahren behauptet hatte.
Auch ein Bleiberecht nach der im August in Kraft getretenen Altfall-Regelung hat das Gericht verneint.

Es verwies darauf, dass Siala zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.
Er hatte in Abwesenheit eines Tierarztes Schafe unsachgemäß geschlachtet.

Das Oberverwaltungsgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

vol / apm

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