Hildesheim.
Der Neo-Nazi Christian Worch hat heute Klage gegen das Verbot der von ihm angemeldeten Demonstration beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht.
Die Stadt Hildesheim hatte die Demonstration durch die Nordstadt und das Fahrenheitgebiet verboten, da sie eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. ,
Insbesondere könne sie eine Provokation der im Fahrenheit-Gebiet lebendenden Bewohner darstellen, die zu einem großen Teil Ausländer und Migranten sind.
Das Verwaltungsgericht entscheidet über ein Verbot der Veranstaltung oder über mögliche Auflagen, sofern sie die Demonstration genehmigt.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts besteht Einspruchsmöglichkeit beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
apm