Flüchtlingsrat will vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Nach dem negativen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg über die Aufenthaltsverlängerung für Ahmed Siala will der niedersächsische Flüchtlingsrat Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen lassen. Begründet wird das Vorgehen mit der Tatsache, dass die Trennung der Eheleute negative Folgen für deren vier Kinder hätte und unzumutbar wäre.

Ahmed Siala ginge in Deutschland erfolgreich einer Berufstätigkeit nach. Im Falle einer vorübergehenden Ausreise in die Türkei könnte er bereits mangels Sprachkenntnissen den Lebensunterhalt für seine Familie nicht verdienen, auch die beiden schulpflichtigen Töchter sprechen kein Türkisch.

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