Hildesheim.
Der Firmengründer der insolventen Geldtransportfirma „Heros“, Karl-Heins Weis, darf beim Landgericht Hildesheim ist mit seiner Revision des gegen ihn verhängten Urteils gescheitert. Das Landgericht Hildesheim hat sie als unzulässig verworfen, weil bis zum Ablauf der Frist keine Begründung oder entsprechende Anträge eingegangen seien. „Es ist nichts gekommen“, sagte am Montag ein Gerichtssprecher.
Das Landgericht hatte Weis im Mai wegen Untreue zu zehn Jahren Haft verurteilt. Da der ehemalige Heros-Chef die einmonatige Revisionsfrist nicht nutzte, bleibt ihm nur noch eine Woche Zeit, Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Danach wird das Urteil rechtskräftig. Der ehemalige Manager hatte gemeinsam mit Mitarbeitern Kundengelder in Höhe von 270 Millionen Euro veruntreut und dabei über 1.000 Firmen geschädigt.
cyl/vol