Göttingen.
Der Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens hat bisher keine Begründung für die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen gegen ihn eingereicht.
Das Landgericht Göttingen hatte Machens zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung wegen Untreue verurteilt.
Nach Angaben von Cornelia Marahrens, Vizepräsidentin des Göttinger Landgerichts, läuft die Frist für die Revisionsbegründung am kommenden Montag aus.
Sollte Machens bis dahin keine Begründung für die Revision einreichen oder auf Rechtsmittel verzichten, wird das Gericht über die Rücknahme der Revision entscheiden.
Dann wäre das Urteil rechtskräftig. Die Urteilsbegründung ist dem Anwalt von Kurt Machens am 14. September zugestellt worden.
Sollte Machens eine Revisionsbegründung einreichen, würde erneut der Bundesgerichtshof entscheiden.
apm