Hildesheim.
Die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Hildesheim plädiert im so genannten Brühl-Mord-Prozess für den Hauptangeklagten Christian G. auf lebenslänglich wegen Mordes und besonderer Schwere der Schuld. Für den Mitangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und Freiheitsentziehung auf sieben Jahre Haft und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.
Der Anwalt des Hauptangeklagten plädierte nicht auf Mord, sondern auf Körperverletzung mit Todesfolge und forderte eine mildere Strafe, die nicht beziffert wurde. Der Anwalt des Mitangeklagten forderte eine Strafe deutlich unter sieben Jahren wegen verminderter Schuldfähigkeit.
Christian G. wird beschuldigt, gemeinsam mit seinem Bekannten das Opfer misshandelt und getötet haben. Der Tote war im Mai in der Wohnung des Angeklagten aufgefunden worden. Die Leiche war gefesselt und zeigte starke Spuren von Misshandlung. Das Urteil wird am 17. Oktober verkündet.
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