Hildesheim.
Oberbürgermeister Kurt Machens will heute um 16 Uhr im Bäckeramtshaus verkünden, ob er eine Begründung für Revision beim Landgericht Göttingen einreicht.
Das Landgericht Göttingen hatte Machens zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung wegen Untreue verurteilt. Sollte Machens bis heute 24 Uhr keine Begründung für die Revision einreichen, wird das Urteil rechtskräftig.
Auf der Ratssitzung vom 16. Juli hatte Machens erklärt, Revision gegen den Urteilsspruch im Pecunia-Prozess einlegen zu wollen. Sein Anwalt habe ihm zu diesem Schritt geraten, um eine rechtlich verbindliche schriftliche Urteilsbegründung zu erhalten.
sko