Hildesheim.
Oberbürgermeister Kurt Machens legt keine Revision im Pecunia-Prozess ein. Das teilte er am Dienstag vor Journalisten mit. Grund dafür ist die geringe Aussicht auf Erfolg, so Machens.
Er habe sich nach ausführlichen Beratungen mit seinem Rechtsanwalt dazu entschlossen, keine Revision einzulegen, weil der gleiche Senat im Bundesgerichtshof zuständig gewesen wäre, der den Freispruch in der ersten Instanz kassierte. Mit dem Verlauf des Prozesses zeigte sich Machens unzufrieden, auch wenn er das Urteil nun akzeptiere. Die rechtlichen Herleitungen seien für ihn nicht nachvollziehbar gewesen.
Das Landgericht Göttingen hatte Machens zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung wegen Untreue verurteilt.
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