Hannover.
Die Staatsanwaltschaft Hannover prüft einen Verdacht auf Meineid und uneidlicher Falschaussage gegen den ehemaligen Hildesheimer Stadtkämmerer Dr. Hans-Günther Krane.
Wie die Hildesheimer Allgemeine meldet, hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Der Verdacht richtet sich gegen eine Aussage von Krane im Pecunia-Prozess.
Er hatte angegeben von einer Spendenzusage des Ruhrgas-Chefs Friedrich Späth nichts mitbekommen zu haben.
Außerdem geht es um die strittige Übergabe eines Spendenbriefs des Pecunia-Vereins an Krane.
Auf Meineid steht eine Mindeststrafe von einem Jahr, auf uneidliche Falschaussage eine Mindeststrafe von drei Monaten.
apm