Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg will heute entscheiden, ob das so genannte „VW-Gesetz“ gegen EU-Recht verstößt.
Die EU-Kommission hatte Deutschland verklagt, weil die Regelung von 1960 das Land Niedersachsen bevorzuge und Großinvestoren vom Kauf von VW-Aktien abschrecke. Das Gesetz begrenzt das Stimmrecht jedes VW-Aktionärs auf 20 Prozent. Außerdem sichert es Niedersachsen unabhängig von seinem Aktienanteil immer zwei Sitze im Aufsichtsrat. Sollte der Gerichtshof das Gesetz heute kippen, profitiert davon der VW-Großaktionär Porsche: Er könnte seinen
Anteil auf über 50% aufstocken.
cly