Europäischer Gerichtshof kippt VW-Gesetz – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Luxemburg.

Das VW-Gesetz zum Schutz des Autobauers vor Übernahmen verstößt gegen das EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gab heute der EU-Kommission Recht, die gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt hatte. Der Begründung nach beschränke das Gesetz den freien Kapitalverkehr in der EU. Bislang beschränkte es das Stimmrecht jedes VW-Aktionärs auf 20 Prozent und sicherte Niedersachsen unabhängig von seinem Aktienanteil immer zwei Sitze im Aufsichtsrat.

Ministerpräsident Christian Wulff teilte mit, das Land akzeptiere die Entscheidung des Gerichtshofes. Die Volkswagen AG sei durch die Beteiligung der Porsche AG und des Landes vor dem Zugriff von Finanzinvestoren geschützt. Die Porsche AG als größter Aktionär akzeptiere, dass Niedersachsen gemäß seines Aktienanteils mit zwei Mitgliedern im Aufsichtsrat vertreten bleibe.

cly

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