Hildesheim.
Bürger, die ab 1. November einen Reisepass beantragen, müssen dazu ihre Fingerabdrücke auslesen lassen.
Das sieht das Passgesetz vor. Die Fingerabdrücke werden elektronisch auf einem Chip im Pass gespeichert.
Seit zwei Jahren werden auch die Lichtbilder der Passinhaber elektronisch auf einem Chip im Pass gespeichert.
Bisher ausgestellte Pässe bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Weiterhin werden ab November Kinderreisepässe nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt.
Ab dem 13. Lebensjahr werden reguläre Reisedokumente mit elektronischen Speicherchips ausgegeben.
apm