Urteil gegen ehemalige Heros-Prokuristin ist rechtskräftig – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Hildesheim.

Das Urteil im Heros-Betrugsprozess gegen eine ehemalige Prokuristin des Geldtransport-Unternehmens ist rechtskräftig. Die 39-Jährige habe die Revision zurückgenommen, teilte Pressesprecher Jan-Michael Seidel vom Landgericht Hildesheim mit. Die damalige Leiterin der Filiale in Heide in Holstein war Ende August wegen Veruntreuung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

Eine 61-jährige Komplizin erhielt drei Jahre Haft, hatte auf Rechtsmittel aber verzichtet. Die Frauen hatten im Jahr 2002 rund zwei Millionen Euro Kundengeld für sich selbst entwendet. Bei dem Zusammenbruch des Unternehmens war ein Schaden in Höhe von etwa 240 Millionen Euro entstanden.

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