Hildesheim.
Die Stadtwerke können auch in Zukunft Fehlbeträge des Öffentlichen Personennahverkehrs mit Gewinnen aus dem Energiegeschäft verrechnen. Das erklärten die Geschäftsführer Wolfgang Birkenbusch und Michael Bosse-Arbogast heute nach einem Gespräch mit Finanzminister Hartmut Möllring.
Der Öffentliche Personennahverkehr fährt schon seit langem Verluste ein. Das ist bei vielen Stadtwerken in Deutschland so.
Um diese Verluste auszugleichen, verrechnen die Stadtwerke Gewinne aus dem Energiegeschäft. Andernfalls ließe sich das Angebot im Busverkehr nicht aufrecht erhalten.
Im August aber hatte der Bundesfinanzhof diese Praxis für nicht rechtmäßig erklärt. Daraufhin kamen nicht nur die Hildesheimer Stadtwerke ins Schwitzen.
Jetzt aber hat das Bundesfinanzministerium die Reißleine gezogen: Mittels eines so genannten Nichtanwendungserlasses wurde das Urteil aufs Abstellgleis gestellt und die Verrechnung, auch „steuerlicher Querverbund“ genannt, kann fortgesetzt werden.
fx