Todesschütze aus Alfeld muss nicht vor Gericht – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Alfeld/Göttingen.

Ein Jäger aus Alfeld, der 2005 seinen Freund auf einer Jagd versehentlich erschossen hat, muss nun doch nicht vor Gericht. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Göttingen jetzt mit. Der 63-jährige Alfelder muss lediglich ein Bußgeld in Höhe von 14.400 Euro zahlen, sollte er innerhalb der nächsten drei Jahre straffällig werden.

Der Jäger hatte mit dem ersten Schuss, der auf der Jagd abgegeben wurde, seinen 65 Jahre alten Freund tödlich ins Herz getroffen. Inzwischen hat der Schütze die Jagd aufgegeben.

Auch das Verfahren gegen drei Mitglieder der damaligen Jagdgesellschaft wurde eingestellt.
Sie standen unter Verdacht, die Jäger nicht richtig eingewiesen zu haben,

sko

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