Kreis Hildesheim.
Die Mitglieder der Bürgerinitiativen gegen die oberirdische E.On-Starkstromleitung zweifeln das niedersächsische Erdverkabelungsgesetz an. Man habe berechtigte Sorge, dass es sich als „zahnloser Tiger“ erweisen könne, sagte Frank Ebbighausen von der Initiative „Der Ambergau wehrt sich“. Denn dem Gesetz zufolge müsse nur dann erdverkabelt werden, wenn der Abstand der Leitung zu Einzelgehöften weniger als 200 Meter und zu Siedlungen 400 Meter betrage.
Der Landschaftsstreifen, auf dem die Trasse geplant sei, biete dann genügend Spielraum für eine Freileitung entlang der Ortschaften. Die Initiative betonte noch einmal ihre Forderung nach einer kompletten Erdverkabelung.
cly