Würstchenbudenbesitzer an der Marienburg legt Berufung gegen Ernst August von Hannover ein – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Nordstemmen.

Das Landgericht Hildesheim verhandelt im März eine Klage von Ernst August von Hannover gegen den Würstchenbudenbesitzer Friedrich-Karl Bordt um ausstehende Pachtzahlungen für die Nutzung des Parkplatzes an der Marienburg. Das Amtsgericht Elze hat Bordt zu einer Zahlung von fast 1.500 Euro verurteilt.

Dagegen hat Bordt Berufung eingelegt und macht einen Verdienstausfall geltend, da er den Parkplatz mit seiner Würstchenbude während Bauarbeiten nicht nutzen konnte. Er beruft sich dabei auf eine mündliche Vereinbarung mit dem Generalbevollmächtigten von Ernst August von Hannover.

apm

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