Hildesheim.
Im Prozess gegen einen hannoverschen Jura-Professor, der Begünstigten gegen Geld zu Doktortiteln verholfen haben soll, ist vor dem Landgericht Hildesheim eine mitangeklagte Studentin am Dienstag wegen Bestechung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen a 20 Euro verurteilt worden. Es handelte sich dabei aber nicht um eine examensrelevante Bestechung.
Die Studentin hatte eine langjährige Beziehung zu dem Professor. Dieser hatte einen Seminarschein, den Assistenten mit 8 Punkten bewerteten, auf 14 Punkte heraufgesetzt. Das Landgericht hatte mit der Geldstrafe die Mindeststrafe wegen Bestechung verhängt. Der Prozess wird am Mittwoch nächster Woche fortgesetzt.
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