Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Hildesheim gegen den Mörder vom Neustädter Markt bestätigt. Der inzwischen 27-jährige Täter ist damit rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Er hatte im April vergangenen Jahres seine Ex-Freundin am Neustädter Markt / Ecke Braunschweiger Straße auf offener Straße erstochen, um sich für ihre Trennung von ihm zu rächen. Der BGH hat die Revision des Angeklagten einstimmig als unbegründet zurückgewiesen.
apm